Allgemeine Geschaeftsbedingungen
Vertragspartner
Jan Dwertmann, Neusser Str. 569, 50737 Koeln, Deutschland. hello@ungestellt.app. Weitere Angaben stehen im Impressum.
Geltungsbereich
Diese Bedingungen gelten fuer die Nutzung von ungestellt durch Event-Hosts, die einen Event-Zugang buchen oder testen. Gaeste nutzen den QR-Zugang ohne eigenes Konto; ihr Upload-Verhaeltnis und ihre Rechte werden zusaetzlich in der Datenschutzerklaerung und im Upload-Hinweis beschrieben.
Leistungsumfang
ungestellt stellt fuer private Events eine digitale Gaeste-Galerie bereit. Event-Hosts koennen einen QR-Link erstellen, Gaeste koennen Fotos und kurze Videos hochladen, und Hosts koennen Inhalte moderieren, herunterladen oder fuer das enthaltene Reel und optionale Zusatzprodukte auswaehlen.
Das Reel ist im Event-Preis enthalten. Ein gedrucktes Zine ist nicht im Event-Preis enthalten und kann als kostenpflichtige Zusatzleistung beauftragt werden. Leistungsumfang, Preis und Lieferbedingungen des Zines werden vor dessen Beauftragung angezeigt.
Buchung und Zahlung
Der kostenpflichtige Event-Zugang wird einmalig pro Event gebucht. Preise, Laufzeiten, enthaltene Funktionen und optionale Zusatzleistungen ergeben sich aus der jeweiligen Produktseite zum Zeitpunkt der Buchung.
Die Zahlungsabwicklung erfolgt ueber Stripe, sobald Zahlungen produktiv aktiviert sind. Ein Event gilt erst dann als bezahlt, wenn die Zahlung im System bestaetigt wurde. Vorher kann der Zugriff auf reale Gaeste-Uploads eingeschraenkt oder gesperrt sein.
Nach bestaetigter Zahlung wird der Admin-Zugang unmittelbar freigeschaltet, damit der Host das Event vorbereiten, den QR-Code testen und Einstellungen vornehmen kann. Der Gaeste-Upload wird erst innerhalb des festgelegten Upload-Fensters freigeschaltet.
Pflichten des Event-Hosts
Event-Hosts bleiben fuer die Nutzung des Event-Links, die Kommunikation mit Gaesten und die Rechtmaessigkeit hochgeladener Inhalte verantwortlich. Sie sollen Gaeste ueber den QR-Zugang, den Upload-Zweck, sichtbare Live-Galerien und die spaetere Nutzung der Medien informieren. Das gilt auch fuer minderjaehrige Gaeste; erforderliche Hinweise oder Einwilligungen von Erziehungsberechtigten organisiert der Host.
Inhalte duerfen nicht rechtswidrig, verletzend oder missbrauchlich sein. Der Host kann Medien ausblenden, loeschen oder die Live-Galerie pausieren; ungestellt kann Missbrauch sperren oder entfernen.
Der Host traegt die Verantwortung fuer die von ihm veranlasste Nutzung, Weitergabe und Veroeffentlichung von Medien sowie fuer erforderliche Hinweise gegenueber den Gaesten. Eine Haftung von ungestellt fuer fremde Inhalte ist im gesetzlich zulaessigen Umfang ausgeschlossen. ungestellt ueberwacht nutzergenerierte Inhalte nicht allgemein vorab, kann Inhalte aber bei Missbrauch oder konkreten Hinweisen sperren oder entfernen. Zwingende gesetzliche Pflichten, insbesondere bei Kenntnis von rechtswidrigen Inhalten, bleiben unberuehrt.
Verfuegbarkeit und Support
ungestellt wird als webbasiertes Produkt bereitgestellt. Mobile Netze, Venue-WLAN, Browserrechte, Kamerazugriff und externe Anbieter koennen die Nutzung beeinflussen. Fuer die ersten realen Events ist ein unterstuetzter Handoff vorgesehen: QR/admin werden erst weitergegeben, wenn die Produktions-Uploadstrecke getestet wurde.
Support-Anfragen werden ueber hello@ungestellt.app entgegengenommen. Wir bemuehen uns um eine Antwort innerhalb von 72 Stunden an Werktagen.
Bei einer gemeldeten Stoerung waehrend eines laufenden Events bemuehen wir uns, innerhalb von einer Stunde zu reagieren, soweit die Anfrage ueber die angegebene Support-Adresse eingeht und eine Bearbeitung technisch moeglich ist. Dies ist ein Support-Ziel und keine jederzeit garantierte Verfuegbarkeit oder Erfolgsgarantie.
Speicherdauer und Loeschung
Bezahlte Event-Alben werden 90 Tage nach Ende des Upload-Fensters aufbewahrt. Danach endet der Zugriff und die Eventdaten und Medien werden ueber den vorgesehenen Cleanup-Prozess geloescht. Hosts koennen eine fruehere Loeschung veranlassen.
Widerruf, Storno und Loeschung
Eine freiwillige Stornierung oder Erstattung nach Zahlung ist nicht vorgesehen. Insbesondere begruendet die Nutzung des Event-Zugangs oder der Galerie keinen Anspruch darauf, die Leistung vollstaendig zu nutzen und anschliessend den gesamten Preis zurueckzufordern.
Bei behaupteten Funktionsstoerungen muss der Host ungestellt die zur Pruefung erforderlichen, zumutbaren Angaben machen, insbesondere Event, Zeitpunkt, Geraet oder Browser, konkrete Fehlermeldung und nach Moeglichkeit einen Screenshot oder eine kurze Bildschirmaufnahme. Das dient der nachvollziehbaren Pruefung und schraenkt zwingende gesetzliche Rechte oder gesetzliche Beweislasten nicht ein.
Keine von ungestellt zu vertretende Nichterfuellung liegt insbesondere vor, wenn die Ursache ausschliesslich im Geraet oder Browser eines Gastes, in der Internet- oder Venue-Verbindung, in fehlenden Browserberechtigungen oder in einem falsch gedruckten beziehungsweise falsch weitergegebenen QR-Code liegt. Massgeblich ist die Ursache des konkreten Ausfalls; zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberuehrt.
Bei einer behebbaren Stoerung ist ungestellt grundsaetzlich Gelegenheit zur angemessenen und zeitnahen Nachbesserung zu geben. Das gilt nicht, wenn eine Behebung bis zum relevanten Event-Zeitpunkt nicht realistisch ist, die Leistung vollstaendig ausfaellt oder eine Nachbesserung nach den gesetzlichen Voraussetzungen unzumutbar ist.
Zwingende gesetzliche Verbraucherrechte, insbesondere eine wirksame Ausuebung des Widerrufsrechts und Rechte bei erheblichen Maengeln oder vollstaendiger Nichterbringung der versprochenen Leistung, bleiben unberuehrt. Die Voraussetzungen fuer den vorzeitigen Beginn der Leistung und die Rechtsfolgen bei Widerruf richten sich nach dem tatsaechlichen Buchungsablauf und den gesetzlichen Vorschriften.
Haftung
Es gelten die gesetzlichen Haftungs- und Gewaehrleistungsregeln. Die Haftung fuer Vorsatz, grobe Fahrlaessigkeit, Schaeden an Leben, Koerper oder Gesundheit sowie zwingende gesetzliche Ansprueche bleibt unberuehrt. Fuer sonstige Schaeden haftet ungestellt nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit diese Bedingungen keine wirksame Begrenzung erlauben.
Stand
Letzte Bearbeitung: 21. August 2026